CDU-Fraktion im Landtag  Brandenburg
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01.12.2009, 18:15 Uhr | Übersicht | Drucken
Urteil zu Ladenöffnungszeiten wird begrüßt
Interessensausgleich muss gewahrt bleiben


Potsdam. Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Ladenöffnungszeiten erklären die arbeitsmarktpolitische Sprecherin, Roswita Schier, und die Sprecherin für Familien-, Frauen- und Seniorenpolitik, Monika Schulz, der CDU - Fraktion im Landtag Brandenburg: „Wir begrüßen das in Karlsruhe getroffen Urteil ausdrücklich. Die Interessen der Wirtschaft und der Arbeitnehmer, insbesondere auch der Frauen und Familien, müssen in einen vernünftigen Einklang gebracht werden. Mit dem Brandenburgischen Gesetz wurde hier ein relativ guter Interessensausgleich erzielt, der auch den berechtigten Anliegen der Frauen und Familien Rechnung trägt."

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„Unser Ladenöffnungsgesetz unterscheidet sich ganz wesentlich von dem Berliner. Mit konkreten Aussagen und Vorgaben, wie zwei garantierte beschäftigungsfreie Adventssonntage, berücksichtigen wir die Interessen der Arbeitnehmerinnen und der Konsumenten gleichermaßen. Wir werden nun prüfen müssen, welcher Veränderungsbedarf besteht und uns dabei nach Möglichkeit mit Berlin abstimmen."

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