02.12.2020, 10:18 Uhr

Gemeinsame Pressemitteilung zur Vorstellung des Jahresberichtes der Verbraucherzentrale

Zur Vorstellung des Jahresberichtes durch den Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Brandenburg Dr. Christian A. Rumpke im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz äußern sich die drei verbraucherpolitischen Sprecher*innen der Koalitionsfraktionen im Brandenburger Landtag wie folgt:

Björn Lüttmann, SPD-Fraktion:

„Verbraucherinnen und Verbraucher möchten wissen, was sie kaufen und was im Kleingedruckten steht. Gut, dass sie einen starken Partner an ihrer Seite haben: Die Verbraucherzentrale Brandenburg. Die finanzielle Unterstützung der Verbraucherzentrale durch das Land ist deswegen auch immer eine Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher selbst. Neben der Beratung in den Geschäftsstellen der Verbraucherzentrale kommt dabei dem ‚Digimobil‘ eine wichtige Aufgabe zu. Mit ihm kann auf den Marktplätzen und an anderen öffentlichen Orten noch besser beraten werden. Mit dem Haushalt 2021, den der Landtag im Dezember beschließen wird, werden der Verbraucherzentrale die finanziellen Mittel für ein zweites Mobil zur Verfügung gestellt. In den letzten Monaten ist der Beratungsbedarf im Land enorm gestiegen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben viele Fragen rund um Reiserücktritte und Kostenerstattungen. Wir stärken sie deswegen in ihrer wichtigen Arbeit.“ 

 

Roswitha Schier, CDU-Fraktion:

„Verbraucherschutz geht uns alle an. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbraucherzentrale, dass sie den Bürgern als kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen des Lebens zur Verfügung stehen. Corona hat auch die Arbeit der Verbraucherzentrale und die Fragen der Bürgerinnen und Bürger verändert: Ob unerwünschte Telefonanrufe, Zwangsgutscheine für Reisen oder Kündigungsrechte von Langzeitverträgen und Abos. Diese Fragen werden uns auch in das nächste Jahr 2021 begleiten.“

 

Benjamin Raschke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

„Sparkassen kündigen bundesweit pauschal Prämiensparverträge. Kündigungen von Sparverträgen können unter bestimmten Gesichtspunkten rechtmäßig sein, die pauschale Kündigung nicht. Für zahlreiche Sparer*innen kommt erschwerend hinzu, dass ihr Sparvertrag aufgrund unwirksamer Zinsanpassungsklauseln jahrelang zu ihren Lasten falsch verzinst wurde. Dass hier die Verbraucherzentrale aktiv geworden ist, begrüße ich sehr. Gerade in der Corona-Krise ist Verlässlichkeit ein hohes Gut."