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Landesregierung soll Bundeskinderschutzgesetz zügig umsetzen

Blechinger: Gesetz schützt Kinder vor Vernachlässigung und Misshandlung

Beate Blechinger, Kinderschutzbeauftragte der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg sagt: „Das im Bundesrat verabschiedete neue Bundeskinderschutzgesetz verbessert erheblich die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung.
Die Eltern erhalten Hilfe durch Familienhebammen und erhalten einen  Rechtsanspruch auf Beratung. Das erleichtert gerade jungen Eltern, die Herausforderungen physisch und psychisch besser zu verkraften, die besonders im ersten Lebensjahr eines Kindes auf sie zukommen.
Auch die Vorgabe für Qualitätsstandards in der Jugendhilfe und eine verbesserte Kooperation aller Beteiligten berücksichtigen Erkenntnisse aus Kindesmisshandlungen mit Todesfolge, die in den vergangenen Jahren die Öffentlichkeit erschütterten.
Wir erwarten von der Landesregierung, dass  die Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Vor allem Familienhebammen, die in Brandenburg bereits ausgebildet wurden, müssen zusätzlich in die Netzwerke „Gesunde Kinder“ integriert werden.