Zur aktuellen Diskussion um die Kormoranverordnung des Landes Brandenburg sagt der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski:
„Auch der nochmals überarbeitete Entwurf der Kormoranverordnung aus dem Umweltministerium bleibt entgegen dem Versprechen von Ministerin Tack hinter der noch geltenden Fassung zurück."
"Am gravierendsten ist, dass der Fischartenschutz nun überhaupt keine Rolle mehr spielt. Artenschutz hört nicht an der Wasseroberfläche auf. Es macht keinen Sinn, mit Fördermitteln beispielsweise Fischtreppen für Wanderfischarten, wie Aal, Forelle, Lachs oder Stör, zu errichten, wenn die eingesetzten Jungfische sofort als Kormoranfutter enden. Auch durch EU-Recht geschützte seltene Fischarten, wie Steinbeißer, Groppe oder Elritze, sind durch den Kormoran bedroht.
Der Fischartenschutz ist genauso wichtig wie der Vogelschutz. Die vorliegende Fassung des Verordnungsentwurfs vernachlässigt dies gänzlich. So sollen beispielsweise Schlafplatzneugründungen von Kormoranen in Zukunft nur noch auf dem Betriebsgelände von Teichwirtschaften verhindert werden können, nicht aber an natürlichen Gewässern. Auch die bisher bestehende ganzjährige Möglichkeit, Neugründungen von Schlafplätzen zu verhindern, soll nun eingeschränkt werden. Mit diesem neuen Entwurf können praktisch keine Wiederansiedlungsprojekte geschützter Fischarten unterstützt werden.
Ich fordere Ministerin Tack wiederholt auf, die derzeitige Verordnung 1:1 zu verlängern. Das, was jetzt den Verbänden als Verordnungsentwurf zur Abstimmung vorliegt, wäre eine gänzlich neue Verordnung und bricht die gemachten Zusagen. Auch die Befristung auf zwei Jahre sorgt zudem nur für Unsicherheit, da Verordnungen ohnehin jederzeit geändert oder aufgehoben werden können, wenn es dafür triftige Gründe gibt.
Ministerin Tack gab in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage selbst zu, dass die auf der Grundlage der jetzigen Kormoranverordnung zu verzeichnenden Abschusszahlen bislang keinen Einfluss auf die Brutpaarzahlen in Brandenburg hatten. Nur eine unbefristete Verlängerung der jetzigen Kormoranverordnung gewährleistet auch in Zukunft einen umfassenden Artenschutz und berücksichtigt die berechtigten Belange der Fischer und Angler.“