Das Bundesverwaltungsgericht entschied heute, dass die Gründung eines reinen Jungengymnasiums in Potsdam zulässig ist.
Gordon Hoffmann, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt dazu:
„Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Sieg für die Wahlfreiheit in Brandenburg."
"Es unterstreicht die gesetzlich verbrieften Rechte und Pflichten für Schulen in freier Trägerschaft, die trotz Widerstand der rot-roten Landesregierung auch in Brandenburg gelten. Es ist beschämend, dass sich Freie Schulen diese Rechte erst gerichtlich erkämpfen müssen. Die Landesregierung muss endlich aufhören, das Engagement der Freien Schulen im Land auszubremsen.
Wir sind zu Recht stolz auf das Toleranzedikt von 1685, bei dem sich der Staat auf ein tolerantes und weltoffenes Miteinander verständigte. Die Landesregierung würde gut daran tun, im Umgang mit den Freien Schulen sich den Geist dieses Edikts wieder vor Augen zu führen.“