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Novellierung des Brandenburgischen Naturschutzrechtes

Dieter Dombrowski: Gutachten belegt Verfassungsbruch der Koalition

Dieter Dombrowski: Gutachten belegt Verfassungsbruch der Koalition
Die CDU-Fraktion hat ihre verfassungsrechtlichen Bedenken bereits in der abschließenden Beratung des rot-roten Gesetzentwurfs zur Bereinigung des Brandenburgischen Naturschutzrechtes im Umweltausschuss geäußert. Ein heute veröffentlichtes Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdiensts – beauftragt von der CDU-Fraktion – bestätigt nun einen möglichen Verfassungsbruch von Rot-Rot.
Der Vorschlag der Koalition sieht vor, dass eine Ersatzgeldzahlung abweichend vom Bundesnaturschutzgesetz gleichberechtigt zu einem Ausgleich oder Ersatz einer Beeinträchtigung der Natur erfolgen kann, wenn damit eine Aufwertung besser verwirklicht wird.
Zum heute veröffentlichten Gutachten sagt der umwelt- und agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dieter Dombrowski:
„Das Gutachten bestätigt unsere verfassungsrechtlichen Bedenken, dass der rot-rote Änderungsantrag sowohl gegen das Bundesnaturschutzgesetz als auch gegen das Grundgesetz verstößt. Noch könnten SPD und Linke ihren Fehler beheben und für die abschließende Lesung des Gesetzentwurfes an diesem Donnerstag nachsteuern. Sollte die Koalition an ihrer verfassungswidrigen Änderung festhalten, ist das neue Brandenburgische Naturschutzgesetz nicht nur handwerklich schlecht gemacht, sondern insgesamt ein schwerer Rechtsbruch.
Mit der Gleichstellung der naturschutzfachlichen Kompensation von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Ersatzgeldes missachten SPD und Linke einen allgemeinen und abweichungsfesten Grundsatz im Bundesnaturschutzgesetz. Danach ist ein Eingriff in Natur und Landschaft grundsätzlich zu vermeiden bzw. sind nicht vermeidbare Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Erst wenn eine Beeinträchtigung des Naturhaushalts nicht ausgeglichen oder ersetzt werden kann, kann vom Verursacher ein Ersatzgeld an das Land gezahlt werden. Dieses Grundprinzip hebelt Rot-Rot aus und steuert damit direkt auf einen Verfassungsbruch zu.
Grundsätzlich ist der Vorschlag der Koalitionsfraktion aber begrüßenswert und wird auch von der CDU inhaltlich unterstützt. Zuvor muss jedoch das Bundesnaturschutzgesetz entsprechend geändert werden. Derzeit überschreitet der rot-rote Vorschlag ganz klar die Gesetzgebungskompetenz des Landes und ist damit verfassungswidrig.“

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