Der Umgang mit Wölfen und deren Schutz in Brandenburg werden bis Ende des Jahres von der Landesregierung im sogenannten Wolfsmanagementplan überarbeitet.
Dieter Dombrowski, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, sagt:
„Wölfe haben nur dann in Brandenburg eine Zukunft, wenn die Interessen der Landwirtschaft und der Jagd gleichberechtigt mit Natur- und Artenschutz behandelt werden. Deshalb sind wir der Auffassung, dass der Wolfsmanagementplan am Ende des Jahres nur im Einvernehmen mit allen Beteiligten in Kraft treten darf. Wir fordern die letzte linke Landesregierung auf, zuvor die bestehenden Erfahrungen zu Konflikten mit Nutztierhaltern darzulegen und konkrete Lösungsvorschläge zu entwickeln. Auch nach Inkrafttreten des überarbeiteten Wolfsmanagementplans ist eine ständige Arbeitsgruppe mit Vertretern der Landesregierung, der anerkannten Naturschutzverbände und der landwirtschaftlichen Interessengruppen notwendig, um auftretende Probleme mit den gewerblichen und nicht gewerblichen Tierhaltern zu klären. Nur so kann Akzeptanz geschaffen werden.
Mit unserem Antrag sprechen wir uns dafür aus, dass der Wolf in das Brandenburgische Jagdrecht aufgenommen wird und einer ganzjährigen Schonzeit unterstellt wird. Auch die nach EU-Recht strenggeschützten Luchse oder Fischotter unterliegen dem Bundesjagdrecht und sind von der Jagd ausgeschlossen. Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht unterstützt aufgrund der gesetzlichen Hegeverpflichtung der Jäger ein effizientes Wolfsmonitoring in Brandenburg.
Die nötige Akzeptanz bei den betroffenen Bürgern kann nur durch praxistaugliche Lösungen geschaffen werden.“
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