CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

Jahresabschluss 2011: Markov hortet Kreditermächtigungen

Ludwig Burkardt: Finanzminister verstößt eklatant gegen Haushaltsrech

Nach Berechnungen der CDU-Fraktion hat das Land Brandenburg im Jahr 2011 keine neuen Schulden aufgenommen. Ministerpräsident Platzeck hat dies am 20. Januar in einem Pressegespräch bestätigt.
Ludwig Burkardt, finanzpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, erklärt hierzu:
„Der Jahresabschluss 2011 ist kein Verdienst des Finanzministers, sondern das Resultat einmalig günstiger Umstände. Dass Markov in dieser Schönwetter-Phase in den Jahren 2012 und 2013 weiterhin Schulden machen will, ist schlicht ein Skandal. Allein der warme Regen der Steuermehreinnahmen spülte 2011 über 300 Millionen Euro mehr in die Landeskasse. Deutlich weniger musste das Land hingegen für Zinsen ausgeben, und auch die Investitionsausgaben lagen deutlich unter dem Haushaltsplan.“
Diesen Investitionsstau sieht Ludwig Burkardt mit großer Sorge: „Die letzte linke Landesregierung bremst damit unsere heimische Wirtschaft aus. Voraussichtlich sind erneut wertschöpfende Investitionen von rund 170 Millionen Euro nicht abgeflossen – das sind 10 Prozent des Haushaltsansatzes. Die wichtigen Impulse des Konjunkturpakets II drohen zu verpuffen, weil die Landesregierung ihre Hausaufgaben nicht erledigt. Faktisch werden die 343 Millionen Euro, die der Bund zusätzlich für Brandenburg bereitgestellt hat, von Rot-Rot zur Hälfte wieder einkassiert.“
Zudem mache die schwarze Null im Jahr 2011 eines ganz deutlich: „Der Finanzminister hortet widerrechtlich Kreditermächtigungen und verstößt damit eklatant gegen geltendes Haushaltsrecht. Statt bereits 2012 aus der Neuverschuldung auszusteigen, wie von der CDU gefordert, darf Markov nunmehr 710 Millionen Euro neue Kredite aufnehmen. Der im Haushalt 2012 vorgesehene Kreditrahmen von 270 Millionen Euro erhöht sich um weitere 440 Millionen Euro, die im letzten Jahr nicht benötigt wurden. Der Finanzminister verletzt damit erneut elementare Prinzipien des Haushaltsrechts, die eine exakte Veranschlagung der Neuverschuldung zwingend vorschreiben.“
Hintergrund:
Im Haushaltsplan 2012 ist eine Nettokreditermächtigung von 270 Millionen Euro enthalten. Weil die Ermächtigung für 440 Millionen Euro Neuverschuldung im letzten Jahr nicht benötigt wurde, steigt der Kreditrahmen in 2012 auf insgesamt 710 Millionen Euro.
Das Horten von Kreditermächtigungen verstößt gegen das Fälligkeitsprinzip im § 11 Landeshaushaltsordnung: „Die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind mit größtmöglicher Genauigkeit zu ermitteln.“ Kreditermächtigungen von 710 Millionen Euro erlauben dem Finanzminister, in gleicher Höhe neue Schulden auf dem Kapitalmarkt aufzunehmen.

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