CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg

Fördermittelvergabe durch den Wirtschaftsminister

Dierk Homeyer/Frank Bommert: Fördermittel sind ohne Bonitätsprüfung geflossen – Verstoß gegen die eigene Fördermittelbestimmung

Nach den Aussagen des Wirtschaftsministers und der Landesinvestitionsbank (ILB) im heutigen Wirtschaftsausschuss ist bestätigt, dass es keine Bonitätsprüfung und erhebliche Zweifel seitens der ILB in der über drei Millionen Euro hohen Fördermittelvergabe an die Firma Human BioSciences gegeben hat. 
Dierk Homeyer, Mitglied des Wirtschaftsausschusses und wirtschaftspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion sagt dazu:
 
„Die drei Mil­lio­nen Euro hät­ten nie­mals aus­ge­zahlt wer­den dür­fen. In dem Fall wurde gegen die ei­ge­nen För­der­mit­tel­be­stim­mun­gen ver­sto­ßen: die vor­ge­schrie­be­ne Bo­ni­täts­prü­fung hat nie statt ge­fun­den und soll­te durch haus­ei­ge­ne Bord­mit­tel er­setzt wer­den. In einer För­der­mit­tel­prü­fung, bei der sogar die Staats­an­walt­schaft ein­ge­schal­tet war, ist dies ein höchst du­bio­ser Vor­gang sei­tens der Lan­des­in­ves­ti­ti­ons­bank und des Wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums. Es ist nicht nach­voll­zieh­bar wes­halb die Ent­schei­dung der Staats­an­walt­schaft über das von der ILB selbst an­ge­sto­ße­ne Er­mitt­lungs­ver­fah­ren nicht ab­ge­war­tet wurde. 
 
Mi­nis­ter Christof­fers hat sich den Fall selbst auf sei­nen Tisch ge­zo­gen. Er trägt die po­li­ti­sche Ver­ant­wor­tung, dass er bei einem wie­der­holt als ‚nicht nor­ma­ler Kon­struk­ti­on‘ be­wer­te­ten und ‚mit Bauch­schmer­zen‘ be­glei­te­ten För­der­ob­jekt nicht von sei­nem Er­mes­sen Ge­brauch ge­macht hat, die Zah­lun­gen wei­ter­hin zu­rück­zu­hal­ten.“
 
Frank Bom­mert, mit­tel­stands­po­li­ti­scher Spre­cher des CDU Frak­ti­on Bran­den­burg, sagt zudem: „Als Un­ter­neh­mer ist für mich über­haupt nicht nach­voll­zieh­bar, wes­halb das Land auf eine Si­che­rung der För­der­mit­tel durch be­last­ba­re Fak­ten wie bei­spiels­wei­se eine Hy­po­thek auf Bran­den­bur­ger Grund­stü­cke ver­zich­tet hat. Statt­des­sen hat man sich mit Bürg­schafts­er­klä­run­gen von GmbHs mit Sit­zen im Aus­land ver­trös­ten las­sen. Zumal deren Bo­ni­tät auch un­ge­prüft blieb.
 
Offen bleibt, ob die Un­ter­la­gen, auf die die ILB an­stel­le der vor­ge­schrie­be­nen Bo­ni­täts­prü­fung zu­rück­ge­grif­fen hat, einen an­ge­mes­se­nen Er­satz dar­stel­len. Nach den Aus­sa­gen der ILB-Ver­tre­ter im Aus­schuss waren dies ma­ß­geb­lich Un­ter­la­gen zur ak­tu­el­len Li­qui­di­tät (Zah­lungs­fä­hig­keit), nicht zur Bo­ni­tät (Kre­dit­wür­dig­keit). Offen bleibt zudem, wes­halb gegen den För­der­be­scheid­vor­ga­ben ver­sto­ßen und dar­auf ver­zich­tet wurde, den För­der­mit­tel­be­scheid ab­zu­än­dern.“