Die rot-rote Landesregierung plant den ersten jüdisch-theologischen Studiengang in Brandenburg alleinig im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. Notwendig – um verfassungsgemäß zu handeln – wäre aber eine Einrichtung im Rahmen eines Staatsvertrages oder einer gesetzlichen Öffnungsklausel.
Dieser Umstand wurde durch ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtags offensichtlich.
Die Vertreter der CDU-Fraktion im Landtagsausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur haben daher eine Sondersitzung des Ausschusses zu dem rot-roten Gesetzentwurf eingefordert. Dazu sagt Anja Heinrich, kulturpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Rot-Rot konnte heute die verfassungsrechtlichen Bedenken zum eigenen Gesetzentwurf nicht ausräumen. Die Einrichtung des ersten jüdisch-theologischen Studiengangs in Brandenburg muss aber Hand und Fuß haben. Die Verfassungsmäßigkeit darf durch Rot-Rot nicht untergraben werden.
In der heutigen Ausschusssitzung wurde das wichtige Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes erstmals beraten – ohne eine schriftliche Stellungnahme durch das Wissenschaftsministerium. Eine weitere Beratung ist aber zwingend notwendig.
Um allen Beteiligten – dem Ministerium, den Abgeordneten und der jüdischen Gemeinde in Brandenburg – Zeit und Gelegenheit zu geben, weitere Beratungen zu führen und diese vorzutragen, haben wir eine Sondersitzung des Ausschusses beantragt.“