Zur Verabschiedung des Änderungsgesetzes des Brandenburgischen Krankenhausentwicklungsgesetzes sagt Prof. Michael Schierack, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Die Krankenhäuser im Land brauchen mehr Planungssicherheit."
"Dazu sagt der rot-rote Gesetzestext nichts. Die anfänglich gute Entwicklung der Krankenhäuser stockt, weil die Landesregierung ihrer Investitionsverpflichtung in Höhe von 500 Millionen Euro nicht nachkommt.
Das Gesetz lässt einen Punkt komplett vermissen: Die unter bestimmten Voraussetzungen mögliche Einzelförderung darf nicht die gleichzeitige Pauschalförderung von Krankenhäusern ausschließen. Wir fordern außerdem eine Evaluation, die spätestens 2017 aufzeigt, wie sich die Änderung der Finanzierung auswirkt.
Es ist wichtig, dass im Haushalt eine Verpflichtungsermächtigung für zukünftige Fördersummen eingestellt wird. Die Krankenhäuser müssen wissen, mit welchen Budget sie in den nächsten Jahren planen können. Rot-Rot hält die Häuser aber lieber im Unklaren.“