18.01.2017, 11:26 Uhr

Wolfsverordnung in Brandenburg
Dombrowski: Wolfsverordnung muss auch konsequente und frühzeitige Vergrämung ermöglichen

Die rasante Zunahme der Wolfsvorkommen – nicht nur in Brandenburg – überrascht selbst Fachleute. In gleichem Maße nehmen die Konflikte durch Übergriffe auf Weidetiere und Nahbegegnungen von Mensch und Wolf, wie zuletzt in Rathenow, zu. Doch mit regionalen Obergrenzen, also dem wahllosen Töten von Wölfen, löst man die Konflikte mit dem Wolf nicht. Die CDU-Fraktion forderte Umweltminister Vogelsänger auf, seine angekündigte Wolfsverordnung zügig in Angriff zu nehmen, mit der eine konsequente und frühzeitige Vergrämung ermöglicht wird. Darin müsse vor allem festgelegt werden, welche Methoden von jedermann und welche nur von den Jagdausübungsberechtigten angewendet werden können und sollen. Es gelte – auch im Interesse der Wölfe - deren Gewöhnung an die Nähe des Menschen zu verhindern. „Erst die fehlende Scheu macht aus einem Wolf ein Problemwolf. Wo diese Methoden versagen, darf auch die zügige Entnahme von Problemwölfen im Zuge von Schutzjagden als ultima ratio kein Tabu sein“, sagte Roswitha Schier, zuständige Arbeitskreisleiterin, in der Plenardebatte.
Der umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dieter Dombrowski, machte deutlich, dass sich Wölfe durch Herdenschutzmaßnahmen nicht allein abschrecken ließen. „Seit Jahren beobachten wir, dass sich Wölfe nicht an die Vorhersagen angeblicher Wolfsexperten halten, einst als sicher geltende Schutzmaßnahmen überwinden und vielfach die angeblich natürliche Scheu vor dem Menschen fehlt. Dieser Umstand und das rasche Anwachsen der Wolfsvorkommen zwingen zum Umdenken und Handeln“, so Dombrowski. Die frühzeitige und konsequente Vergrämung sowie die umgehende Entnahme verhaltensauffälliger Wölfe dürften nicht an bislang ungeklärten Rechtsfragen oder Klagen von Naturschutzverbänden scheitern. Die CDU-Fraktion schlug deshalb vor,  auf Basis aktueller Monitoringdaten und in Abstimmung mit den Naturschutz- und Jagdbehörden eine Anzahl von Wölfen zu bestimmen, die pro Jahr im Zuge von Schutzjagden entnommen werden dürfe, ohne die Entwicklung des günstigen Erhaltungszustands zu gefährden. „Der europäische Schutzstatus für Wolfsvorkommen in Deutschland muss endlich angepasst und eine beschränkte Abschussfreigabe für Problemwölfe muss auch hierzulande möglich sein“, so Dombrowski. 
 
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