Mündliche Verhandlung des Brandenburger Landesverfassungsgerichtes zum Parité-Gesetz
Kristy Augustin: „Schon jetzt hat das Parité-Gesetz bewirkt, dass sich verstärkt mit dem Thema Gleichstellung beschäftigt wird. Dafür bin ich all den Kolleginnen und Kollegen in der CDU und anderen Parteien sehr dankbar. Wir haben uns hier bereits in der vergangenen Legislaturperiode sehr eng ausgetauscht, aus durchaus unterschiedlichen Blickwinkeln. Das Ziel ist es, Gleichstellung auch in den Parlamenten und politischen Vertretungen zu erreichen. Dafür gibt es aber auch andere Wege als das Parité-Gesetz. Ich freue mich, dass die CDU auf ihrem kommenden Bundesparteitag zu diesem Thema ambitionierte Vorschläge diskutiert und entscheidet. Unabhängig vom Urteil des Landesverfassungsgerichtes haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, weitere Förderungen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf den Weg zu bringen.“
André Schaller: „Der Zweck heiligt niemals die Mittel - auch kein guter und noch so wichtiger. Unsere Skepsis gegenüber dem Parité-Gesetz wird durch die aktuelle mündliche Anhörung bestätigt. Die große gesellschaftliche Aufgabe, mehr Frauen in politische Mandate zu bringen, wiegt nicht die Eingriffe in die Freiheit und Gleichheit der Wahl auf. Bereits bei der Verabschiedung des Gesetzes im Jahr 2019 hatte die CDU-Fraktion hier dementsprechend verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und dem Gesetz nicht zugestimmt. Klar ist: es bleibt eine Aufgabe auch dieses Parlamentes, die politische Teilhabe von Frauen in politischen Führungspositionen zu verbessern. Das steht auf der Agenda und die Koalition wird sich dieser Aufgabe unabhängig vom noch ausstehenden Urteil annehmen.“