CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
Für Sie im Landtag

Bundesregierung will Befristung von Arbeitsverträgen an Hochschulen neu regeln

Michael Schierack: Gesetzesreform ist ein großer Schritt, um Spitzenleute an unsere Hochschulen zu bekommen

Die CDU-Fraktion Brandenburg begrüßt die Gesetzesreform des Bundeskabinetts, das die Befristung von Arbeitsverträgen an Hochschulen neu regelt. 
„Um Spitzenleute an unsere Hochschulen zu bekommen, müssen wir ihnen bessere Bedingungen und bessere Planbarkeiten anbieten, sonst wandern sie ins Ausland ab. Die Gesetzesreform ist da ein großer Schritt in die richtige Richtung“, so der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Prof. Dr. Michael Schierack. 
 
Ausdrücklich unterstützt die CDU-Fraktion auch die Forderung des Landesverbands Brandenburg des Deutschen Hochschulverbands an das Land, mehr Geld für Personal zur Verfügung zu stellen.
 
„Erneut wiederholen wir unsere Forderung an die Landesregierung, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel endlich an die Hochschulen weiterzuleiten. Mit den 37 Millionen Euro, die  Brandenburg vom Bund jedes Jahr zusätzlich zur Verfügung  gestellt werden, könnten beispielsweise über 600 dauerhafte neue Stellen an Brandenburger Hochschulen geschaffen werden. Damit würden wir unseren Hochschulen helfen, insbesondere aber auch unseren Nachwuchswissenschaftlern und dem akademischen Mittelbau.“ 
 
Hintergrund: 
 
Im Rahmen der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern zur Finanzierung der prioritären Maßnahmen im Bildungsbereich hat sich die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Frau Professor Dr. Johanna Wanka, für den Bund bereiterklärt, die Ausgaben für das BAföG ab Januar 2015 komplett zu übernehmen. Im Ausgleich haben sich die Länderverpflichtet, die frei werdenden Mittel zur Finanzierung von Bildungsausgaben im Bereich Hochschule und Schule zu verwenden. 
 
Der Brandenburger Landeshaushalt wird durch die Vereinbarung, nach Aussagen des Brandenburger Finanzministers, Christian Görke, um rund 37 Millionen Euro pro Jahr entlastet. Auf  die Legislaturperiode gerechnet handelt es sich um insgesamt rund 185 Millionen Euro Entlastung, die laut Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vollumfänglich den Hochschulen und Schulen zur Verfügung gestellt werden müssen. Mittels dieser durch den Bund bereitgestellten Mittel hätte Brandenburg die Chance, den Abstand zu den anderen Ländern bei der Hochschulfinanzierung endlich zu verringern. 
 
Tatsächlich sinken die Brandenburger Ausgaben für Wissenschaft und Forschung aus reinen Landesmitteln aber von 2014 auf 2015 um 11 Millionen Euro. Nur durch die deutlich gestiegenen Zuweisungen des Bundes werden diese Kürzungen verschleiert und der moderate Zuwachs an den Hochschulen ermöglicht. Angesichts der Inflationsrate und der Betriebskostensteigerung ist klar, dass der durch Bundesmittel ermöglichte geringe Aufwuchs nicht ausreichend ist. Nach wie vor zählt Brandenburg im Bundesvergleich zu den Ländern mit den niedrigsten Ausgaben im Hochschulbereich.