Der Umweltausschuss des Landtages Brandenburg führte heute eine Anhörung zum Antrag der CDU-Fraktion „Schutzstatus des Bibers für Deutschland anpassen und praxistauglichen Umgang ermöglichen“ durch. Dazu erklärt der agrarpolitische Sprecher, Andreas Gliese:

„In den letzten 25 Jahren hat sich die Natur in Brandenburg ganz entscheidend erholt. Die stark gestiegenen Bestandszahlen bei den Bibern sind ein erfreulicher Beleg für diese Entwicklung. Wo Licht ist, gibt es jedoch auch Schatten – so steigen mancher Orts die Probleme durch Biberschäden in empfindliche Bereiche. Eine Anhörung im Landtag hat nun deutlich gemacht, dass zusätzlich zur Brandenburgischen Biberverordnung weitere Erleichterungen dringend folgen müssen, um einen praxistauglichen Umgang mit dem Biber zu gewährleisten. Dies ist insbesondere für ausgewiesene FFH-Gebiete der Fall, da die Biberverordnung des Landes Brandenburg aufgrund des geltenden EU-Rechts derzeit hier nicht greift. Ohne den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gefährden, könnten dann auch in Brandenburg endlich flächendeckend Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. durch eine kontrollierte Jagd und Bestandskontrolle.
Dies würde auch die Naturschutzverwaltungen erheblich entlasten, juristische Blockaden durch Klagen von Naturschutzverbänden verhindern und bei der Minderung von Schäden durch den Biber helfen. Davor dürfen auch das Bundesumweltministerium und insbesondere die Europäische Kommission nicht weiter die Augen verschließen und müssen den Schutzstatus des Bibers regional anpassen. Eine Bundesratsinitiative Brandenburgs ist nach wie vor erforderlich, um Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) zum Handeln in Brüssel zu bewegen.“
Hintergrund:
Die Biberpopulation in Brandenburg befindet sich seit Jahren in einem günstigen Erhaltungszustand im Sinne des Europäischen Arten- und Naturschutzrechts. Diese Entwicklung ist erfreulich, denn sie zeigt, dass die Maßnahmen zum Schutz des Bibers in den vergangenen Jahrzehnten erfolgreich waren. Durch einen überzogenen, ideologisch motivierten Naturschutz darf die Akzeptanz für den Artenschutz an anderer Stelle nicht aufs Spiel gesetzt werden.
Als CDU-Fraktion halten wir deshalb an unserer Forderung fest. Biberpopulationen in Deutschland oder in Teilregionen der Bundesrepublik müssen, wenn sie den günstigen Erhaltungszustand erreicht haben, von den Anhängen II und IV der FFH-Richtlinie aus- und in den Anhang V aufgenommen werden. Dies ist auch bei estnischen, lettischen, litauischen, finnischen und schwedischen Populationen der Fall.
Anhang II: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen.
Anhang IV: Tier- und Pflanzenarten, die unter dem besonderen Rechtsschutz der EU stehen, weil sie selten und schützenswert sind. Weil die Gefahr besteht, dass die Vor-kommen dieser Arten für immer verloren gehen, dürfen ihre "Lebensstätten" nicht beschädigt oder zerstört werden.
Anhang V: Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, deren Entnahme aus der Natur und Nutzung Gegenstand von Verwaltungsmaßnahmen sein können.