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Volksinitiative gegen Massentierhaltung

Andreas Gliese: Tierschutz und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung müssen weiter verbessert werden

Der Landwirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Gliese, begrüßt das grundsätzliche Anliegen der Volksinitiative und kommt zu dem Schluss, dass einzelne Forderungen durch das Land erfüllbar sind, das Maßnahmenpaket in Gänze jedoch nicht allein durch das Land Brandenburg umsetzbar ist und daher abgelehnt werden muss: 
 „Die CDU-Fraktion engagiert sich seit geraumer Zeit für eine moderne und flächengebundene landwirtschaftliche Nutztierhaltung. Dies beinhaltet selbstverständlich eine artgerechte Tierhaltung, ganz unabhängig von der Größe des Betriebes. Es ist unbestritten, dass Tierschutz und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung weiter verbessert werden müssen, allerdings darf dabei die Tierhaltung nicht pauschal an den Pranger gestellt werden. Bei der Suche nach praxistauglichen Lösungen ist es wichtig, die Landwirte einzubinden und die Wirtschaftlichkeit der Betriebe nicht zu gefährden.
 
 Wir haben mehrere Vorschläge in die Beratung eingebracht, wie sich das Land schon heute für eine weitere Verbesserung in der Nutztierhaltung engagieren kann. So halten wir beispielsweise eine bessere personelle Ausstattung des öffentlichen Veterinärwesens und des Systems der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelkontrollen ebenso für angebracht, wie die Benennung eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten, den wir schon seit Jahren einfordern. Die regionale Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte muss stärker gefördert werden, dass beinhaltet auch den Einsatz europäischer Fördermittel. Durch die Vergabe eines Landespreises für „Tierwohl-Ideen“ kann das Bewusstsein von Verbrauchern wie Landwirten gleichermaßen gesteigert werden.
 
 Wir schlagen außerdem vor, das Selbstbestimmungsrecht der Kommunen bei der Genehmigung zukünftiger Stallneubauten durch eine Novellierung des Baugesetzbuches weiter zu stärken. So sollte die baurechtliche Privilegierung im Außenbereich einer Gemeinde auch für landwirtschaftliche Stallbauvorhaben wegfallen, wenn aufgrund der geplanten Stallgröße eine verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies ist z.B. bei Neubauten mit mehr als 3.000 Mastschweinen oder 85.000 Mastgeflügelplätzen der Fall. Hierfür sollte künftig ein kommunaler Bebauungsplan notwendig werden, bei dem die Entscheidungskompetenz bei der Kommune und der betroffenen Öffentlichkeit liegt. Dies würde die bereits bestehenden baurechtlichen Einschränkungen ergänzen, die für gewerbliche Tierhaltungsanlage ohne eigene Flächen zum Futtermittelanbau bestehen.“
 
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