CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Landesjagdgesetz

Dieter Dombrowski: Mangelhafte Änderung des Landesjagdgesetzes

Heute wurde im Landtag Brandenburg eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. 
Dazu sagt der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski: „Die CDU-Fraktion kann der Änderung des Landesjagdgesetzes nicht zustimmen."
 
"Zwar wurde der bü­ro­kra­ti­sche Min­dest­ab­schuss­plan für Reh­wild aus dem Ent­wurf ge­stri­chen. Wir tei­len je­doch die Auf­fas­sung des Lan­des­jagd­ver­ban­des, dass sich Ver­päch­ter und Päch­ter mit einer schrift­li­chen Ver­ein­ba­rung da­hin­ge­hend ver­stän­di­gen soll­ten, wie viel Reh­wild letzt­end­lich im Jagd­be­zirk ge­schos­sen wird.
 
Wir sind au­ßer­dem der Auf­fas­sung, dass der Lan­des­ge­setz­ge­ber zu­künf­tig die letzt­end­li­che Ent­schei­dung dar­über haben soll­te, wenn die Jagd­zei­ten ab­wei­chend vom Bun­des­recht ge­kürzt, auf­ge­ho­ben aber ins­be­son­de­re ver­län­gert wer­den. Mit un­se­rem Än­de­rungs­an­trag spre­chen wir uns dafür aus, dass die Durch­füh­rungs­ver­ord­nung und damit die Jagd- und Schon­zei­ten nur im Ein­ver­neh­men und mit Zu­stim­mung des Fach­aus­schus­ses des Land­ta­ges in Kraft tre­ten. Dies wurde im Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren von den Ko­ali­ti­ons­frak­tio­nen ab­ge­lehnt, so dass wir den Ge­setz­ent­wurf ab­leh­nen.“