Heute wurde im Landtag Brandenburg eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen.
Dazu sagt der agrar- und umweltpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg, Dieter Dombrowski: „Die CDU-Fraktion kann der Änderung des Landesjagdgesetzes nicht zustimmen."
"Zwar wurde der bürokratische Mindestabschussplan für Rehwild aus dem Entwurf gestrichen. Wir teilen jedoch die Auffassung des Landesjagdverbandes, dass sich Verpächter und Pächter mit einer schriftlichen Vereinbarung dahingehend verständigen sollten, wie viel Rehwild letztendlich im Jagdbezirk geschossen wird.
Wir sind außerdem der Auffassung, dass der Landesgesetzgeber zukünftig die letztendliche Entscheidung darüber haben sollte, wenn die Jagdzeiten abweichend vom Bundesrecht gekürzt, aufgehoben aber insbesondere verlängert werden. Mit unserem Änderungsantrag sprechen wir uns dafür aus, dass die Durchführungsverordnung und damit die Jagd- und Schonzeiten nur im Einvernehmen und mit Zustimmung des Fachausschusses des Landtages in Kraft treten. Dies wurde im Gesetzgebungsverfahren von den Koalitionsfraktionen abgelehnt, so dass wir den Gesetzentwurf ablehnen.“