Die Große Koalition hat sich im Bund auf den Wegfall der sogenannten „Störerhaftung“ im Rahmen der Reform des Telemediengesetzes geeinigt. Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dierk Homeyer begrüßte ausdrücklich, dass Bundeskanzlerin Merkel dieses wichtige Thema zur Chefsache erklärt hat. „Angesichts der technischen Möglichkeiten ist es nicht mehr hinnehmbar, dass freie WLAN-Verbindungen an antiquierten Gesetzgebungen scheitern würden. Umso wichtiger ist die heutige Ankündigung, dass Betreiber von öffentlichen Hotspots künftig nicht mehr pauschal für das Surfverhalten der Nutzer haften sollen“, so Homeyer.
Foto: goodluz/FotoliaDass private und nebengewerbliche Anbieter nun auch vom sogenannten Providerprivileg der gewerblichen Anbieter profitieren, ist eine sinnvolle und praxisorientierte Regelung“, betonte auch die medienpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Dr. Saskia Ludwig.
Mit der angekündigten Änderung werde nun auch in Brandenburg der Weg frei für die weitere Verbreitung von freien WLAN-Hotspots. „In Brandenburg besteht leider erheblicher Nachholbedarf, weshalb nun endlich auch die Landesregierung die Verbreitung von freien WLAN-Hotspots mit Nachdruck unterstützen muss“, forderte Ludwig.
Die CDU-Fraktion hatte die Landesregierung bereits im vergangenen Jahr mit einem Antrag dazu aufgefordert, auf landeseigenen Immobilien WLAN-Hotspots einzurichten. Anlässlich des bevorstehenden Wegfalls der Störerhaftung bietet sich hier für das Land Brandenburg die Möglichkeit, mit gutem Beispiel voran zu gehen. Ludwig und Homeyer plädieren für den Aufbau eines Netzes von WLAN-Hotspots, um Brandenburg als modernes und zeitgemäßes Land zu präsentieren. „Mit dieser anwenderfreundlichen Regelung ist die Internetwüste Brandenburg hoffentlich bald Geschichte. Die wirtschaftlichen Effekte und die Rechtssicherheit sind vor allem für den Brandenburger Tourismus, die Cafés und Hotels von immenser Bedeutung“, so Homeyer abschließend.