CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Letzter Tagesordnungspunkt auf dem Brauhausberg

Michael Schierack: Stichtagsregelung für Nachdiplomierung bei Fach- und Ingenieursausbildung abschaffen – Gleichwertige Abschlüsse anerkennen

Letzter Tagesordnungspunkt im alten Landtagsgebäude (vor dem Umzug) ist ein Antrag der CDU-Fraktion zu einem Thema, das für viele sicherlich schon lange als erledigt gilt. Es geht um das Recht einer bestimmten Gruppe von Absolventen von Fach- und Ingenieursschulen der ehemaligen DDR, die Anerkennung ihres Abschlusses nach dem bundesdeutschen Recht mindestens prüfen und im besten Fall einstufen und anerkennen zu lassen. Dazu spricht Prof. Dr. Michael Schierack, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion.
Der Absolvent einer Fach- oder Ingenieurschule der DDR konnte sich bislang nur dann nachdiplomieren lassen und zum Beispiel den Titel „Diplom-Ingenieur (FH)“ führen, wenn er – neben der Erfüllung weiterer Voraussetzungen – den Abschluss an der Fach- oder Ingenieurschule bis spätestens 31.12.1990 erworben hatte. Diese Stichtagsregelung soll nun verfallen, und Absolventen eine Prüfung ihrer Nachdiplomierung zu ermöglichen auch wenn sie ihren Abschluss nach dem 31.12.1990 erworben haben.
 
Zur fraktionsübergreifenden Zustimmung zu dem CDU-Antrag sagt Prof. Dr. Michael Schierack, wissenschaftspolitischer Sprecher der Fraktion:
 
„Wir freuen uns, dass unser Antrag fraktionsübergreifend Anklang gefunden hat. Alle Fraktionen unterstützen, dass nun auch in Brandenburg die Stichtagsregelung für die DDR-Absolventen nicht mehr angewendet wird.
 
Mit dieser Zustimmung soll nun auch in Brandenburg die Prüfung der Abschlüsse der Fach- und Ingenieurschulen ausschließlich von den Ausbildungsinhalten und erbrachten Leistungen erfolgen. Jeder soll das Recht darauf haben, dies prüfen zu lassen und gegebenenfalls eine Anerkennung erhalten können.
 
Das ist ein schönes und positives Signal zum Abschluss der letzten Sitzung auf dem Brauhausberg!“
 
Weitere Information:
In Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde die Stichtagsregelung bereits gekippt. Dort kann nun jeder, der seine Ausbildung oder sein Studium, das er noch zu DDR-Zeiten begonnen hat, auf die Anerkennung nach bundesdeutschem Recht prüfen. In Sachsen ist die Zahl der Anträge deutlich gestiegen, allein 2013 über 400. In Mecklenburg-Vorpommern konnte schon zwei Wochen nach Wegfall der Stichtagsregelung 60 Anträge positiv beschieden werden.
 
Den Antrag finden Sie anbei.
 
 
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