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Hochschulfusion in der Lausitz: Landesverfassungsgericht wartet auf Karlsruhe

Michael Schierack: Aussetzung bringt weitere lähmende Verzögerung für die Hochschulentwicklung in der Lausitz

 Das Landesverfassungsgericht hat das Normenkontrollverfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Fusion von BTU Cottbus und Hochschule Lausitz ausgesetzt, bis das Bundesverfassungsgericht über die dort anhängigen Verfassungsbeschwerden entschieden hat.
Zum Beschluss des Landesverfassungsgerichts sagt der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Prof. Dr. Michael Schierack:
 
„Ich bin von der Aussetzung des Verfahrens enttäuscht. Damit ist die Gefahr einer weiteren Verzögerung verbunden. Sollte das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zur Neustrukturierung der Hochschulregion Lausitz nicht kassieren, müsste das Landesverfassungsgericht eigenständig und am Maßstab der Landesverfassung überprüfen, ob das Neustrukturierungsgesetz Gültigkeit hat. Die Hochschulentwicklung in der Lausitz würde durch den langen Zeitraum einer möglichen Entscheidung gelähmt sein.“