CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Charité-Kündigung von Ausbildungsverträgen mit Brandenburger Kliniken

Michael Schierack: Ministerin Tack hat verbindliche Regelungen verschlafen

Die Berliner Charité hat die Ausbildungsverträge mit allen Brandenburger Kliniken gekündigt. 
Dazu sagt Prof. Michael Schierack, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Die Kündigung der Verträge mit den akademischen Lehrkrankenhäusern des Landes Brandenburg und das neue Vertragsangebot der Charité sind unakzeptabel."
 
"Mi­nis­te­rin Tack hat zuvor aber eine ver­bind­li­che Re­ge­lung schlicht­weg ver­schla­fen. Spä­tes­tens jetzt muss die Lan­des­re­gie­rung selbst­be­wusst und stark mit der Cha­rité ver­han­deln.
 
Be­reits 2010 haben wir ge­for­dert, dass die Bran­den­bur­ger Lan­des­re­gie­rung in einem Staats­ver­trag mit Ber­lin re­gelt, dass Aus­bil­dungs­zei­ten für Me­di­zin­stu­den­ten auch in aka­de­mi­schen Lehr­kran­ken­häu­sern des Lan­des Bran­den­burg durch­ge­führt wer­den kön­nen. Der An­trag wurde ab­ge­lehnt. Statt­des­sen wur­den wir immer wie­der damit ver­trös­tet, dass es Ge­sprä­che gäbe und alles ge­re­gelt werde. Genau das ist aber nicht mit Nach­druck ge­sche­hen. Die ein­sei­ti­ge Ent­schei­dung der Cha­rité spricht für diese Ta­ten­lo­sig­keit.
 
Wir haben her­vor­ra­gen­de Lehr­kran­ken­häu­ser in Bran­den­burg, die Ga­ran­ten für eine so­li­de Aus­bil­dung sind. Wir for­dern die Lan­des­re­gie­rung mit Nach­druck auf, mit der Cha­rité  ver­bind­li­che Re­ge­lun­gen zu tref­fen, wie die Aus­bil­dung in un­se­ren Lehr­kran­ken­häu­sern ge­re­gelt wer­den kann. Dies muss auf Au­gen­hö­he ge­sche­hen. Ein Staats­ver­tag wäre nach wie vor der beste Weg.“