CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg
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Rot-Rotes Strafvollzugsgesetz

Danny Eichelbaum: Sicherheit der Bevölkerung wird gefährdet und Interessen der Opfer vernachlässigt

Zur heutigen Verabschiedung des neuen Brandenburgischen Strafvollzugsgesetzes sagt Danny Eichelbaum, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Brandenburg erhält unter dieser rot-roten Landesregierung das täterfreundlichste Strafvollzugsgesetz in Deutschland. Noch nie hatten verurteilte Straftäter in den unseren Justizvollzugsanstalten so viele Freiheiten und so viele Vollzugslockerungen"
 
"Der An­trag der CDU, den Lang­zeit­aus­gang für Ge­fan­ge­ne auf 14 Tage zu be­gren­zen und den Lang­zeit­aus­gang für zu le­bens­lan­ger Haft ver­ur­teil­te Straf­tä­ter frü­hes­tens nach 12 Jah­ren zu ge­wäh­ren, wurde mit den Stim­men von SPD, Lin­ken, FDP und Grü­nen lei­der ab­ge­lehnt. Trotz meh­re­ren Fluch­ten in den letz­ten Jah­ren haben es die Ge­fan­ge­nen nun­mehr auch leich­ter in den of­fe­nen Voll­zug zu ge­lan­gen. Ob­wohl der Per­so­nal­man­gel in den Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten schon heute of­fen­sicht­lich ist, baut die rot-ro­te Lan­des­re­gie­rung in den nächs­ten Jah­ren 169 Stel­len im Jus­tiz­voll­zug ab. Die Si­cher­heit der Be­völ­ke­rung bleibt dabei auf der Stre­cke.
 
Das rot-ro­te Straf­voll­zugs­ge­setz ver­nach­läs­sigt die In­ter­es­sen der Opfer. Wäh­rend die Opfer von Kri­mi­na­li­tät in Bran­den­burg kaum die Mög­lich­keit haben, The­ra­pi­en kos­ten­los in An­spruch zu neh­men, sol­len Ge­fan­ge­ne fi­nan­zi­el­le Mit­tel er­hal­ten, wenn sie an kos­ten­lo­sen The­ra­pi­en teil­neh­men.
 
Die Ver­bes­se­rung des Op­fer­schut­zes muss end­lich ein zen­tra­les An­lie­gen der ge­sam­ten Lan­des­re­gie­rung wer­den. In Bran­den­burg gibt es einen mas­si­ven Be­darf, die Opfer von Straf­ta­ten stär­ker zu un­ter­stüt­zen. Es kann nicht sein, dass Jus­tiz­mi­nis­ter Volk­mar Schö­ne­burg die Pri­vi­le­gi­en für Straf­ge­fan­ge­ne aus­baut, aber die Opfer von Kri­mi­na­li­tät mit ihren Pro­ble­men al­lein lässt.
 
Die Opfer brau­chen keine war­men Worte, son­dern kon­kre­te Hilfe und Un­ter­stüt­zung vor Ort sowie die Be­rück­sich­ti­gung ihrer In­ter­es­sen bei der Voll­zugs­pla­nung. Wir brau­chen end­lich einen Op­fer­ent­schä­di­gungs­fond in Bran­den­burg, in den auch ein Teil der Ar­beits­ver­gü­tung der Ge­fan­ge­nen flie­ßen soll­te.“