Zu den heutigen Stellungnahmen zum brandenburgischen Wolfsmanagement sagt Dieter Dombrowski, agrar- und umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag Brandenburg:
„Bereits zu Beginn des Jahres forderte die CDU im Landtag Brandenburg, den Wolf in das Brandenburgische Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeit aufzunehmen.!
"Auch die nach EU-Naturschutzrecht streng geschützten Luchse oder Fischotter unterliegen dem Bundesjagdrecht und sind gleichzeitig von der Jagd ausgenommen.
Die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht unterstützt aufgrund der gesetzlichen Hegeverpflichtung der Jäger ein effizientes Wolfsmonitoring in Brandenburg. Die Jäger verfügen über die notwendige Ortskenntnis in ihrem Jagdrevier und das notwendige wildbiologische Wissen. Außerdem verfügen sie über die notwendige Berechtigung für den Gebrauch von Schusswaffen, um im Falle von sogenannten ‚Problemtieren‘ davon auch Gebrauch machen zu können. Die Entnahme von Problemtieren muss selbstverständlich die Vorgaben des EU- und Bundesrechts für streng geschützte Arten beachten. Das heißt, dass die Genehmigung zum Abschuss eines Problemwolfes nicht dem Jäger obliegt, sondern der Naturschutzbehörde. Die nötige Akzeptanz bei den betroffenen Bürgern kann nur durch praxistaugliche Lösungen geschaffen werden. Naturschutzverbände und ehrenamtliche Naturschutzhelfer können diese Aufgabe nicht allein übernehmen.“