Zum morgigen Internationalen Kindertag drängt Beate Blechinger, Kinderschutzbeauftragte der märkischen CDU-Fraktion, auf die Umsetzung des Bundeskinderschutzgesetzes in Brandenburg.
Dieses ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten und fördert einheitliche Standards und die Zusammenarbeit von Netzwerken zum Schutze der Kinder. Einen entsprechenden Antrag bringt die CDU-Fraktion zur Abstimmung in das nächste Plenum des Landtags ein.
Beate Blechinger sagt dazu: „Wir gratulieren allen Kindern recht herzlich zum Kindertag. ‘Kinder genießen in besonderer Weise den Schutz von Staat und Gesellschaft‘, heißt es in der Verfassung des Landes Brandenburg. Das in Brandenburg noch nicht umgesetzte Bundeskinderschutzgesetz gibt dafür wichtige Vorgaben für den Schutz unserer Kinder. Bislang sehen wir in punkto Kinderschutz einen Flickenteppich in Brandenburg. Angebote an die Eltern, Kinder und Jugendämter werden unterschiedlich genutzt. So haben die Jugendämter in den 18 Landkreisen und kreisfreien Städten in den letzten vier Jahren die Beratungen der Fachstelle Kinderschutz in sehr unterschiedlichem Maße in Anspruch genommen.
Auch die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen reicht von 52 Prozent in Potsdam bis 93,4 Prozent in der Uckermark. Nachhaltige Gesundheitsfürsorge kann aber nicht davon abhängig sein, in welchem Landkreis die Kinder wohnen.
Für einheitliche Standards sollte das Kinderschutzgesetz deswegen auch in Brandenburg angewandt werden. Die wichtigsten Punkte des Gesetzes sind ein aktiver Kinderschutz durch frühe Hilfen und verlässliche Netzwerke, mehr Handlungs- und Rechtssicherheit, verbindliche Standards und belastbare statistische Daten. Begleitend gibt der Bund jährlich rund 50 Millionen Euro Beihilfen, von denen rund eine Million Euro auf Brandenburg entfallen würde.
Wir hoffen auf große Zustimmung für unseren Antrag im nächsten Plenum ein Kinderschutzgesetz in Brandenburg einzuführen.“