16.01.2019, 15:40 Uhr

SPD und Linke haben das Justizwesen kaputtgespart
Danny Eichelbaum: Falsche Politik führte zum Justizskandal

Mit seiner Urteilsbegründung zur Freilassung des Rechtsextremisten Mike S., der einen Brandanschlag auf eine geplante Flüchtlingsunterkunft gestanden hatte, offenbarte das Oberlandesgericht am Dienstag vermeidbare Verfahrensverzögerungen von mehreren Monaten. Als Ursache bezeichnete der rechtspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Danny Eichelbaum, die jahrelange Sparpolitik der Regierung von SPD und Linke, die zu einer mangelnden Personalausstattung bei Landgericht und Staatsanwaltschaft in Potsdam geführt habe. 
„Dass ein verurteilter Mörder und ein geständiger Brandstifter auf freiem Fuß sind, hat Ministerpräsident Woidke zu verantworten. Jahrelang hat er die Justiz kaputtgespart und sämtliche Warnungen ignoriert“, so Danny Eichelbaum. „Kurzfristige personelle Entlastungen sind in der jetzigen Situation kaum zu erwarten, stattdessen drohen weitere Haftentlassungen das Vertrauen in den Rechtsstaat zu untergraben.“

Der Justizskandal wäre vermeidbar gewesen, hätte die Koalition aus SPD und Linke im Jahr 2016 auf die Entlassung von zwei mutmaßlichen Sexualstraftäter aus der U-Haft reagiert, so Eichelbaum. „Damals haben wir die sofortige Aufstockung des Personals beantragt und die Einrichtung eines Frühwarnsystems vorgeschlagen. Das wurde jedoch von der Regierungskoalition abgelehnt. Wir haben unsere Forderung erneuert, SPD und Linke wären gut beraten, ihren Fehler von 2016 nicht zu wiederholen.“ Eichelbaum kündigte an, dass der Fall Schneider den Rechtsausschuss weiter beschäftigen wird. „Es sind noch viele Fragen offen, die der Justizminister seit Dezember nicht beantworten kann. Wie viele Ãœberlastungsanzeigen gibt es an den Gerichten und wie viele Untersuchungsgefangene sind länger als sechs Monate inhaftiert. Es ist erschreckend, dass der Landesregierung dazu bisher jeglicher Ãœberblick fehlt.“

Hintergrund Urteil des OLG zur Freilassung von Maik S.

1. Verzögerung der Fertigstellung des Hauptverhandlungsprotokolls durch das LG Potsdam um 3 Monate,
2. Verzögerung Zustellung des Urteils und Protokolls durch das LG Potsdam um weitere 3 Wochen,
3. Verzögerung der Übersendung der Akten von der Staatsanwaltschaft Potsdam an den BGH um weitere 3 Wochen,
4. angegebene Verfahrensverzögerung beim BGH kann mangels weiterer Erkenntnisse nicht kommentiert werden
5. OLG spricht von „gerichtsbekannter hochbelasteter“ 1. Strafkammer des Landgerichtes und der„ebenso stark belasteten“ 5. Strafkammer des LG Potsdam
6. Außerdem gab es laut OLG mindestens eine Ãœberlastungsanzeige aus der 5. Strafkammer (und drei anhängige Wirtschaftsstrafverfahren, in denen die absolute Verjährung droht)


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